FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen



m i e t v e r t r a g


1) Welche Dokumente und Informationen benötigen Sie für den Abschluss eines Mietvertrages?

 

Zur Gestaltung des Mietvertrages benötigen wir alle relevanten Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.). Hierzu erhalten Sie von uns per Mail ein Interessentenformular. Ebenfalls wichtig ist die Kopie des Personalausweises/Reisepasses und der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Hier nochmals die Checkliste im Überblick:

  • Ausgefülltes Interessentenformular
  • Kopie des Personalausweises/ Reisepasses
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung

2) Wie lange ist die Kündigungsfrist meines Mietvertrages?

 

Die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Kündigen Sie z.B. schriftlich am 16. April, dann endet der Mietvertrag zum 31. Juli. 


3) Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

 

Wir benötigen Ihr Kündigungsschreiben SCHRIFTLICH, also auf dem Postweg. Ersatzweise können Sie dieses auch in den Briefkasten unseres Büros einwerfen. Vorab ist eine Zusendung der Kündigung per E-Mail möglich. 

 

Kündigungen einer Wohnung können wir aus gesetzlichen Gründen NICHT per E-Mail annehmen. 

 

Das Kündigungsschreiben ist bitte im Original von allen Mietern zu unterzeichnen, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Vertrag aufgeführt sind.


4) Ist Untervermietung (z.B. wegen Auslandsaufenthalt, Praktikum o.ä.)  möglich?

 

Untervermietung ist generell nur mit vorheriger Absprache mit der Hausverwaltung möglich und auch dann nur geduldet. Hierzu gibt es zwei Optionen: 

  1. Das Vorhaben zur Untervermietung besteht schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages. Dann wird im Mietvertrag unter § 18 „Sonstiges“ vermerkt, dass der Mieter dazu berechtigt ist, die angemietete Wohnfläche zu Wohnzwecken an Dritte zu vermieten. 
  2. Das Vorhaben zur Untervermietung ergibt sich im bereits bestehenden Mietvertrag. Hier ist es wichtig die Hausverwaltung zu kontaktieren. Im Anschluss bitten wir Sie, uns die Kontaktdaten der Person zur Untermiete weiterzuleiten und wie lange das Untermietverhältnis andauern soll. Der Untermietvertrag an sich kann untereinander abgeschlossen werden. 

K A U T I O N

5) Wie hoch ist die Kaution?

 

Wohnungsmieter zahlen in der Regel drei Nettokaltmieten als Mietsicherheit. Die Kaution ist spätestens zum Beginn des Mietvertrags zu leisten. Gewerbemieter zahlen drei Bruttowarmmieten inklusive Umsatzsteuer als Kaution.

6) Wann bekomme ich meine Kaution nach Auszug zurück?

 

Die Kaution sowie aufgelaufene Zinsen werden nach Ende des Mietverhältnisses abgerechnet und freigegeben.
In der Regel erfolgt dies innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach Mietende.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Abrechnung auch längere Zeit – maximal sechs Monate – in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Kaution nicht „abgewohnt“ werden darf.


N E B E N K O S T E N A B R E C H N U N G

7) Was wird in der NK Abrechnung abgerechnet, wann erhalte ich diese? 

 

Dies unterscheidet sich von Objekt zu Objekt. In der Regel werden aber nachstehenden Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung umgelegt, soweit diese in der Wohnanlage anfallen: 


1. Allgemeine Betriebskosten: 

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks 
  • Wasserversorgung und Entwässerung 
  • Personen-/Lastenaufzug 
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr 
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung 
  • Gartenpflege 
  • Winterdienst 
  • Beleuchtung 
  • Schornsteinreinigung 
  • Sach- und Haftpflichtversicherung 
  • Hauswart 
  • Gemeinschafts-Antennenanlage 
  • private Verteilanlage für Breitbandkabelnetz/Satellitenempfang 
  • sonstige Betriebskosten (z.B. Wartungskosten für Feuerlöscher, Blitzschutzanlage, Reinigung Dachrinnen, und/oder Betriebskosten für Installationen, die die Vermieterin zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit betreibt, etc.) 
  • Niederschlagswassergebühren
  • Kosten zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung

 

2. Wärme- und Warmwasserkosten: 
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt jährlich. Die Umlageschlüssel werden vom Vermieter nach billigem Ermessen festgelegt. Eine Umlage auf die Personenanzahl eines Haushalts ist möglich. Des Weiteren richten sie sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 
Die Vermieterin ist berechtigt, neu entstehende Betriebskosten in die Betriebskostenumlage einzubeziehen. 
Vorauszahlungen können – auch während des Abrechnungszeitraums – etwaigen Kostenänderungen angepasst werden. 


8) Was tun wenn der Heizkostendienstleister zum Ablesen kommt, ich aber nicht zu Hause bin?

 

Auf der Terminbenachrichtigung des Ablesers finden Sie in der Regel eine Telefonnummer für Rückfragen. Kontaktieren Sie über diese Nummer den Ableser und bitten Sie um einen neuen Termin.